12 Punktekritik

am Bebauungsplan "Wohnmobilstellplatz"

  1. Keine Prüfung alternativer Standorte
    • §1a BauGB verpflichtet zu sparsamen Umgang mit Grund und Boden! „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“
    • Alternativstandorte ohne zusätzlicher Flächenverbrauch wurden nie geprüft – im Gegenteil: die Prüfung wurde abgelehnt!
  2. IHK lehnt Standort schlicht ab
    • siehe „Abwägungen“ A15.1, A12.1
  3. Schallschutz nicht gewährleistet
    • neu für Satzungsbeschluss: Schallschutzgutachten musste erstellt werden
    • Lage zwischen Rheintalbahn mit mehrjähriger Bauzeit und B3
    • Überschreitungen am Tag sowie Nacht werden festgestellt → von „ruhiger Lage“ kann keine Rede sein!
    • unklare Rechtslage zur Beurteilung der „Sollwerte“. Landratsamt geht von „Campingplatz“ aus, IHK von „Allgemeines Wohngebiet“ → kritische Frage wird absichtlich ins Baugenehmigungsverfahren verschoben
  4. Umwidmung des Zwecks ohne Schaffung von Ersatzflächen für Allgemeinheit
    • zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlußes ist das Gebiet als „Sportstätte“ ausgewiesen
    • Fläche, die für die Allgemeinheit für unsere Stadtentwicklung reserviert ist, wird den Bürgern einfach entzogen
    • Stattdessen Umwidmung zu Gewerbegebietsartiger Fläche ohne Ersatz!
  5. Alternative Nutzungsmöglichkeiten des Areals werden nicht geprüft
    • es gab keine Prüfung, das Areal als Freifläche für Natur und Bürger zu erhalten oder aufzuwerten! Abwägung C2.4
  6. Landwirtschaftlich genutzte Fläche wird der Nutzung entzogen
    • siehe „Abwägung“ C2.5: „[...] ist eine landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr vorgesehen [...]“
  7. Ökologisch wertvolle Fläche wird vernichtet
    • Wertigkeit insgesamt ~170.000 Ökopunkte, diese müssen ausgeglichen werden
    • Fazit „Grünordnungsplan“: externe Ausgleichsmaßnamen sind nötig und werden auf städtischem Terrain durchgeführt
      sinnvoller Invest? → Vernichtung von Reserven für städtische Großprojekte, ohne Kosten- / Nutzenabwägung!
  8. Klimaschutzchancen werden nicht genutzt
    • keine Betrachtung des Areals im Kontext des Erhalts der Elzwiesen, auch als Nahrungsgrundlage für unsere Störche
    • keine Betrachtung zur Aufwertung mit hoher Biodiversität!
    • weiterhin keine ausreichende Begrünung zur Beschattung des Platzes
    • Grünland als CO2 Speicher fällt aus, bzw. wir freigegeben
    • Forderungen von Naturschutzbehörde, LNV, Bürger werden nicht aufgegriffen
  9. Keine öffentliche Bürgerbeteiligung
    • das Projekt mit dahinterliegender Konzeption wurde nie vom Investor in der Öffentlichkeit vorgestellt
    • keine sinnvolle Bürgerbeteiligung – ausschließlich „Kritik“ am Bebauungsplan zulässig, keine Optionsdiskussion!
  10. Kein Konzept zur Anbindung der Innenstadt
    • wie genau soll Kenzingen vom Wohnmobilstellplatz profitieren?
    • Kein Konzept zur Anbindung der Innenstadt, keine Einbindung von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistenden in die Planungen!
  11. Kein touristisches Konzept
    • warum nicht bewusst ein Wohnmobilplatz mit Aufenthaltsqualität?
    • Kenzingen ist ein idealer Ort für Urlaub und sanften Tourismus (Fahrrad, Tagesausflüge, öffentliche Verkehrsmittel) → Erarbeitung eines Konzeptes für Camper zum bewussten Besuch der Stadt statt „Parkplatz“!
  12. Fehlende Unterlagen zur Wirtschaftlichkeit
    • Angaben zur geplanten Auslastung fehlen für Gemeinderat, für Schallschutzgutachten jedoch vorgelegt!
    • keine Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechung → geplante Auslastung? Planungshilfe „Reisemobilstellplätze Deutschland“: 18% (!)
    • Fehlende Kostenberechnung für die Stadt bei diesem Standort, Folgekosten der ökologischen Bewertung sind nicht beziffert